Lärmsanierung

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes  

Bei Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm wird unterschieden zwischen der Lärmvorsorge, deren Grenzwerte beim Bau und wesentlicher Änderung von Schienenwegen einzuhalten sind, und der Lärmsanierung, die als freiwilliges Programm des Bundes Lärmschutzmaßnahmen an baulich unverändert fortbestehenden Schienenwegen ermöglicht. Einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm gewährt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Als sogenannte Lärmvorsorge ist beim Neubau oder einer wesentlichen baulichen Änderung eines Verkehrsweges Vorsorge gegen Verkehrslärm zu treffen, der als Folge der Baumaßnahme für die Zukunft prognostiziert ist. Lärmvorsorge erfolgt als sogenannte aktive Maßnahme durch Schallschutzmaßnahmen am und neben dem Gleis. Oft werden Schallschutzwände errichtet, aber auch andere Techniken sind möglich. Reichen Maßnahmen am Gleis nicht aus oder kommen sie aus anderen Gründen nicht in Betracht, werden sogenannte passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden durchgeführt, z. B. in Form von Schallschutzfenstern, mit Schallschutzlüftern oder als Fassadendämmung. Bei der Lärmvorsorge sind die in der 16. BImSchV festgelegten Lärmgrenzwerte einzuhalten.

Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge in dB (A)

Gebietskategorie

Tag
(6:00 bis 22:00 Uhr)

Nacht
(22:00 bis 06:00 Uhr)

Krankenhäuser, Schulen

57

47

reine Wohngebiete

59

49

Kern-, Dorf- und Mischgebiete

64

54

Gewerbegebiete

69

59

Quelle: 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung)

Lärmsanierung

Unverändert fortbestehende Schienenwege unterliegen nicht der Verkehrslärmschutzverordnung.  Deshalb stellt der Bund seit 1999 jährlich Mittel für das Programm „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“  bereit. Begünstigt sind Gebäude, die vor dem Inkrafttreten des BImSchG (01.04.1974 bzw. 03.10.1990) errichtet wurden. Ursprünglich mit 50 Millionen pro Jahr ausgestattet sind die Mittel seit 2007 auf 100 Millionen Euro jährlich angewachsen. Nach der Erhöhung im Jahr 2014 auf jährlich 130 Millionen Euro stehen seit 2016 für die Lärmsanierung an Schienenwegen nunmehr 150 Millionen Euro zur Verfügung.

Zur Lärmsanierung an den bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes ist in Zusammenarbeit mit der Deutsche Bahn AG (DB AG) ein Gesamtkonzept für die Lärmsanierung erarbeitet worden. Rund 3.700 Kilometer Strecke wurden als sanierungswürdig eingestuft. Die gesamten Kosten wurden mit rund 2,5 Milliarden Euro prognostiziert. Die zeitliche Dauer der Umsetzung wird von den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bestimmt. Bis Ende 2016 konnten mit Mitteln des Lärmsanierungsprogramms über 1.600 Kilometer betroffener Streckenabschnitte lärmsaniert werden. Dies entspricht rund 43 Prozent der als sanierungswürdig eingestuften Strecken.

Bevorzugt werden Streckenabschnitte saniert, bei denen die Lärmbelastung besonders hoch ist und an denen viele Anwohner betroffen sind. Die Vorgehensweise ist näher im Gesamtkonzept der Lärmsanierung erläutert. Die Textfassung ist auf der Internet-Seite des BMVI eingestellt. Zur Textfassung des Gesamtkonzepts gehören folgende Anlagen:

  • Anlage 1 des Gesamtkonzepts enthält eine Liste der planerisch begonnenen, in Realisierung befindlichen beziehungsweise bereits abgeschlossenen Lärmsanierungsmaßnahmen.
  • Anlage 2 des Gesamtkonzepts vermittelt als Karte eine Übersicht über die Schwerpunkte der Lärmemission im Netz der Eisenbahnen des Bundes.
  • Anlage 3 des Gesamtkonzepts stellt die betrachteten Abschnitte mit Angabe der Priorisierung dar.

Streckenabschnitte werden in das Lärmsanierungsprogramm aufgenommen, wenn die Lärmsanierungsgrenzwerte überschritten werden. Mit den Lärmsanierungsmaßnahmen soll erreicht werden, dass diese Lärmsanierungsgrenzwerte nach Abschluss der Maßnahmen nicht mehr überschritten werden.

In den letzten Jahren sind in den jährlichen Bundeshaushaltsgesetzen folgende Grenzwerte für die Lärmsanierung festgelegt worden:

Lärmsanierungsgrenzwerte in dB (A)

Gebietskategorie

Tag
(6:00 bis 22:00 Uhr)

Nacht
(22:00 bis 6:00 Uhr)

Krankenhäuser, Schulen, reine Wohngebiete

70

60

Kern-, Dorf- und Mischgebiete

72

62

Gewerbegebiete

75

65

Quelle: BMVI nach Erläuterungen zum Bundeshaushaltsplan Epl 12 Kapitel 1222 Titel 891 05

Mit dem Bundeshaushaltsgesetz für das Jahr 2016 wurden die Grenzwerte für die Lärmsanierung um 3 dB (A) abgesenkt und betragen nunmehr:

Lärmsanierungsgrenzwerte in dB (A)

Gebietskategorie

Tag
(6:00 bis 22:00 Uhr)

Nacht
(22:00 bis 6:00 Uhr)

Krankenhäuser, Schulen, reine Wohngebiete

67

57

Kern-, Dorf- und Mischgebiete

69

59

Gewerbegebiete

72

62

Quelle: BMVI nach Erläuterungen zum Bundeshaushaltsplan Epl 12 Kapitel 1202 Titel 891 05

Zur Lärmsanierung werden – je nach den örtlichen Verhältnissen – folgende Maßnahmen als Maßnahmenpakete oder einzeln getroffen:

  1. An der Entstehungsquelle (aktiver Lärmschutz) an Bahnanlagen wie zum Beispiel Errichtung von Lärmschutzwänden oder -wällen, Einbau von Spurkranzschmiereinrichtungen in engen Gleisbögen, Maßnahmen zur Lärmminderung an Brückenbauwerken, „Besonders überwachtes Gleis“ mit frühzeitigem Schienenschleifen beziehungsweise
  2. an der Einwirkungsstelle (passiver Lärmschutz) an baulichen Anlagen wie zum Beispiel Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungseinrichtungen.

Weil Lärmschutzwände oder -wälle die unmittelbare Nachbarschaft beeinträchtigen können (zum Beispiel Verschattung von Grundstücken), müssen hierfür Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt werden. Die operative Gesamtprojektleitung (Bauherrenfunktion) für die vordringlich zu bearbeitenden Lärmsanierungsabschnitte nimmt im Auftrag der DB Netz AG die DB ProjektBau GmbH, Hermann-Pünder-Straße 3, 50679 Köln wahr. Sie gewährleistet mit ihren regionalen Projektzentren und in Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros die Planung und Realisierung der Lärmsanierungsmaßnahmen.

Quelle: Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr

Aktuelle Artikel